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Massenbeschwerde wegen rechtswidriger Nutzung von Google Analytics

18/11/2019

Ein Internet-User beschwerte sich laut einer Pressemitteilung bei den Datenschutz- Aufsichtsbehörden in Hamburg und Nordrhein-Westfalen über 90.000 Betreibern von Webseiten, die das Trackingtool Google Analytics rechtswidrig nutzen. Auf der Herbstkonferenz des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten erklärte eine Vertreterin des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (Bay LDA), dass es sich insgesamt sogar um 200.000 Fälle handeln soll. Davon unabhängig ist beim Bay LDA bereits ein Bußgeld-Verfahren wegen der nicht datenschutzkonformen Nutzung des Google-Tools anhängig.

Die hohe Zahl der Beschwerden verwundert nicht. Trotz immer wieder kehrenden Warnungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wird Google Analytics von vielen Webseitenbetreibern auf der Rechtsgrundlage der Interessenabwägung (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO) genutzt. Dem widersprechen die Behörden vehement. Sie fordern seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Einwilligung des Webseiten-Users gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO. Diese Position wird durch die neusten Urteile des EuGHs gestützt.
Ein weites Problem ist die wenig transparente Verarbeitung der User-Daten durch Google in den USA. Das Bay LDA argumentiert, dass der Verantwortliche keine Interessenabwägung durchführen kann, da er nicht den vollen Umfang der Verarbeitung der User-Daten kennt. Damit kann er die Risiken und Beeinträchtigungen für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen nicht beurteilen.  Die Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist somit nicht anwendbar.

Viele Webseitenbetreiber sind nicht bereit eine rechtskonforme Einwilligung für das Tracking einzuholen. Befürchtet wird, dass damit Google Analytics wertlos wird. Viel zu wenige User würden sich aktiv und informiert für das Tracking entscheiden.

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden planen derzeit eine Schwerpunkt-Überprüfung zum Thema Google Analytics. Es ist abzusehen, dass hierbei viele Datenschutz-Verstöße festgestellt und Bußgelder verhängt werden.

Aktuell haben fast alle Aufsichtsbehörden Presseerklärungen zu Google Analytics & Datenschutz herausgegeben. Dies kann als Warnung an die Verantwortlichen verstanden werden.
Die Erklärung aus Berlin finden Sie hier: 
www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2019/20191114-PM-Analyse_Trackingtools.pdf?mc_cid=65522d6f2a&mc_eid=0aa9b2c3ad

Wenn Sie Google Analytics nutzen, dann sollten Sie schnell handeln und Google Analytics nur datenschutzkonform mit gültiger Einwilligung nutzen.
Prüfen Sie bitte auch, ob Ihre Ziele besser mit einem datenschutzfreundlicheren Tool erreicht werden können.


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