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Die KI-Verordnung

30/01/2025

Die EU hat mit der KI-Verordnung (KI-VO) eine Vorreiterrolle in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) übernommen. Sie betrifft nahezu alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, darunter Unternehmen, Freiberufler, Behörden und in manchen Fällen auch Privatpersonen.

Verpflichtungen aus der KI-Verordnung: Ab dem 2. Februar 2025 gilt die zweite Stufe der KI-Verordnung mit strengeren Regeln für den Einsatz von KI-Systemen. Unternehmen müssen riskante KI-Praktiken vermeiden und sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kompetenzen verfügen. Die Anforderungen variieren je nach Risikokategorie der Systeme. Fehlt diese Kompetenz oder wird ein Hochrisiko-KI-System unsachgemäß genutzt, drohen Strafen von bis zu 3 % des globalen Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro. Frühzeitige Schulungen sind entscheidend, um Risiken zu minimieren.

Datenschutzrechtliche Anforderungen: Auch der Datenschutz ist ein zentraler Punkt der KI-Verordnung. Die Datenschutzkonferenz (DSK) bietet eine Checkliste zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben:


Planung und Auswahl:

  • Klare Einsatzziele definieren
  • DSGVO-konforme Datenverarbeitung sicherstellen
  • Personenbezogene Daten möglichst vermeiden
  • Transparenz schaffen und Funktionsweise der KI und Datenverwendung offenlegen


Umsetzung:

  • Verantwortlichkeiten und technische Sicherheit klären
  • Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
  • Mitarbeitende schulen


Nutzung:

  • Vorsicht bei sensiblen Daten
  • Ergebnisse auf Korrektheit und Diskriminierungsfreiheit prüfen


Fazit und Umsetzungsempfehlung: 

  1. Legen Sie Grundregeln zum KI-Einsatz fest. 
  2. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für die Risiken. 
  3. Verpflichten Sie Ihre Mitarbeitenden zur Einhaltung der Grundregeln. 
  4. Schulen Sie Ihre Beschäftigten.

Durch diesen 4-Punkte-Plan minimieren Sie nicht nur die Gefahr von Bußgeldern gemäß KI-VO und DSGVO, sondern fördern auch Vertrauen und Sicherheit im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.


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