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Datenschutzhinweise
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Damit endet eine zweijährige Übergangsfrist.
In das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU (DSAnpUG-EU) wurde das ab 25. Mai 2018 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) integriert.
Im (DSAnpUG-EU) sind die in der DSGVO vorgesehenen nationalen Differenzierungen und Konkretisierungen für Deutschland vorgenommen. Positiv ist, dass das neue Gesetz an vielen Stellen die bisherigen Regelungen des alten BDSG beibehalten hat. Dadurch ist die Anpassung an die neuen Vorgaben für alle diejenigen Unternehmen leichter, die bereits rechtskonform arbeiten.
Aber Umfragen von Wirtschaftsverbänden ergeben, dass sich die meisten kleinen und mittleren Betriebe, bis heute nicht mit den Anforderungen des Datenschutzes beschäftigt haben. Die bisher geringen Sanktionsmöglichkeiten der personell schlecht ausgestatteten Aufsichtsbehörden provozierte vermutlich eine gelassene Haltung.
In der neuen Datenschutz-Welt ab Mai 2018 kann es teuer bis existenzbedrohend werden, gegen Datenschutzrecht zu verstoßen. Die Gefahr und die mögliche Höhe von Bußgeldern erhöhen sich und die Aufsichtsbehörden positionieren sich als aktive Kontrollbehörden.
Deren Veröffentlichungen zeigen, wie abstrakte gesetzliche Regelungen von ihnen ausgelegt werden. Damit geben sie praktische Umsetzungshilfen. Die Behörden rüsten sich um Kontrollbehörden zu werden. Neben Personalaufstockung gehört der Aufbau effizienter Prüfmethoden dazu.
Beispiele:
Die bayerische Behörde hat ein Tool entwickelt, um die Verschlüsselung der Kontaktformulare auf Webseiten von Unternehmen zu überprüfen.
Einige Behörden haben bereits vor Inkrafttreten in verschiedenen Bundesländern Fragebögen an Betriebe verschickt, um die Umsetzung der DSGVO zu prüfen bzw. anzumahnen.
Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg versuchte bereits eine Anordnung zu erlassen, die sich auf die DSGVO stützt. Aber das Verwaltungsgericht in Karlsruhe stellte in einem Urteil klar, dass sich die Behörde erst ab Mai 2018 auf die DSGVO stützen darf.
Die Behörden bereiten sich auf ihre Kontrollfunktion vor.
Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer sollten daher nicht länger abwarten, sondern ein Datenschutzsystem in Ihrem Betrieb installieren, das rechtskonform und für Ihr Unternehmen maßgeschneidert ist.
Ich unterstütze Sie bei dieser Herausforderung.