News

Datenschutzhinweise für die Webseite

24/09/2025

Datenschutzhinweise sind zwar Pflicht, aber oft schwer zu verstehen oder unübersichtlich zu lesen. Nach Artikel 12 DSGVO sollen Informationen für Betroffene klar, präzise und leicht zugänglich sein. Transparenz ist aber nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Faktor für das Vertrauen der Nutzer.

Der 53. Tätigkeitsbericht des HBDI hebt typische Probleme hervor: unklare Begriffe, fehlende Struktur oder das Vermischen mit anderen Inhalten. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die Aufsichtsbehörde unter anderem:

  • eine strikte Trennung von Datenschutz- und anderen Texten,
  • einheitliche, DSGVO-konforme Begriffe,
  • eine klare Gliederung durch Überschriften oder Ebenen,
  • eine verständliche Sprache, die auf die Zielgruppe abgestimmt ist,
  • direkte Verlinkungen zu verwandten Hinweisen,
  • den Verzicht auf schwammige Modalverben.

Es ist zu empfehlen, die Datenschutzhinweise regelmäßig zu prüfen, ob die Hinweise noch aktuell sind. Denken Sie bei Veränderungen an Ihrer Webseite an die Datenschutzhinweise. Insbesondere bei der Einbindung neuer externer Dienste muss über diese in den Datenschutzhinweisen informiert werden.  


Alle Artikel anzeigen