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Impressum
Datenschutzhinweise
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn mindestens zwanzig Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
In bestimmten Unternehmen, die geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder zu Markt- und Meinungsforschung personenbezogene Daten verarbeiten, ist immer ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Die Kontaktdaten des bestellten Datenschutzbeauftragten müssen veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
Die Datenschutzgesetzgebung ist aber in allen Unternehmen unabhängig von der Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen gültig. Verantwortlich ist immer die verantwortliche Stelle (Unternehmer, Geschäftsführer, Behördenleiter). Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist die Konsultation oder die freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sinnvoll.