Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bestehen in der Analyse, Kontrolle und Verbesserung des Datenschutzniveaus.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Ihr Datenschutzbeauftragter sorgt für:

  • die Einhaltung der Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
  • die Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • die Kontrolle von neuen Methoden der automatischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • die Schulung der Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten
  • die Analyse, Kontrolle und Verbesserung des Datenschutzniveaus
  • die Beratung in allen Datenschutzfragen und deren optimale Organisation
  • Ihr Datenschutzbeauftragter ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt.
  • Ihr Datenschutzbeauftragter führt das Verfahrensverzeichnis.
  • Ihr Datenschutzbeauftragter ist Ansprechpartner für die Beschwerden von betroffenen Personen.

Wann ist ein Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet?

Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn mindestens zehn Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder eine Datenschutz -Folgenabschätzung erforderlich ist.   

In bestimmten Unternehmen, die geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder zu Markt- und Meinungsforschung personenbezogene Daten verarbeiten, ist immer ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.

Die Kontaktdaten des bestellten Datenschutzbeauftragten müssen veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Die Datenschutzgesetzgebung ist aber in allen Unternehmen unabhängig von der Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen gültig. Verantwortlich ist immer die verantwortliche Stelle (Unternehmer, Geschäftsführer, Behördenleiter). Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist die Konsultation oder die freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sinnvoll.

In vielen Unternehmen ist es sinnvoll einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder zur Beratung zu engagieren.