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Datenschutz-Prüfungen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht

22/11/2018

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat auf seiner Homepage die Wiederaufnahme von Datenschutzprüfungen und den Umfang der Kontrollen bekanntgegeben: https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen.html

Im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2018 sind 8 unterschiedliche Prüfungsschwerpunkte geplant bzw. schon in der Ausführung. Das Spektrum der zu prüfenden Betriebe reicht von Großbetrieben bis zu kleinen und mittelständischen Unternehmen. Arztpraxen werden geprüft, ob sie ausreichende technische Maßnahmen gegen Verschlüsselungstrojaner ergriffen haben. Große Betriebe werden dahingehend untersucht, ob sie die Informationspflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Bewerbungsverfahren einhalten. Unternehmen ab 100 Beschäftigte haben nachzuweisen, dass die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 DSGVO eingehalten werden.

Haben Sie die Einhaltung der Grundsätze gemäß Art. 5 DSGVO dokumentiert?

Art. 5 DSGVO:

  1. Rechtmäßigkeit
  2. Verarbeitung nach Treu und Glauben
  3. Transparenz
  4. Zweckbindung
  5. Datenminimierung
  6. Richtigkeit
  7. Speicherbegrenzung
  8. Integrität und Vertraulichkeit
  9. Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen

Die bayerischen Aufsichtsbehörden sind die ersten, die umfangreiche Prüfungen mit Vor-Ort-Kontrollen auf der Grundlage der DSGVO durchführen, alle anderen Aufsichtsbehörden werden u. U. sehr bald folgen.


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