News

Der Auskunftsanspruch

16/05/2022

Am 28. Januar 2022 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen Entwurf einer Leitlinie zur Anwendung des Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Mit dem Recht auf Auskunft hatte der Gesetzgeber ein grundlegendes Betroffenenrecht eingeführt, welches in der Praxis häufig Anwendung findet. Der Art. 15 DSGVO hatte jedoch einen großen Interpretationsspielraum, weshalb mit der Leitlinie für Klarheit und Einheitlichkeit gesorgt werden soll. Dieser Artikel der DSGVO widmet sich dem Auskunftsrecht der betroffenen Personen. Demnach darf sie Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck gespeichert und verarbeitet werden. Die Richtlinie des EDSA setzt sich mit den Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsanspruchs auseinander und kann zur korrekten Umsetzung herangezogen werden.

Guidelines 01/2022 on data subject rights – Right of access

Die Guidelines 01/2022 on data subject rights – Right of access umfassen 60 Seiten und erläutern zunächst die Gesamtstruktur des Auskunftsanspruchs. Hierbei wird auch der Umfang definiert, in welchem die Betroffenen ihre personenbezogenen Daten anfordern dürfen und welche Daten von Unternehmen bereitgestellt werden müssen. Weiterhin widmet sich die Richtlinie der Art und Weise, wie die Personen eine Auskunft erhalten. Einschränkungen des Auskunftsrechts werden in diesem Zusammenhang ebenfalls diskutiert. Die Verantwortlichen müssen geeignete Maßnahmen treffen, um die Person hinter dem Auskunftsersuchen zu identifizieren. Die Leitlinie stellt klar, dass die Motivation hinter einem Auskunftsersuchen kein Kriterium zur Erfüllung des Anspruchs ist. Zudem darf ein solches Ersuchen nicht mit dem bloßen Hinweis auf einen zu hohen Bearbeitungsaufwand abgelehnt werden.

Praxisnahe Umsetzung

Um eine möglichst praxisnahe Hilfestellung anzubieten, sind die Guidelines mit präzisen Beispielen unterlegt. Diese konkretisieren einzelne Problemstellungen und bieten eine passende Lösung. Bis zum 11. März konnten über ein bereitgestelltes Formular Kommentare zu dem Entwurf der Leitlinien an den Europäischen Datenschutzausschuss gesendet werden. Nach einer Überarbeitung der Leitlinien werden diese vom EDSA in einer finalen Version veröffentlicht werden.


Alle Artikel anzeigen